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Der Aufstand
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Jörg Gerlach

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Jörg Gerlach Illustration
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Gewusst wie!?

Über die Gründe Jörg Gerlachs, sich den Aufständischen anzuschließen, kann man nur mutmaßen. Sein Name als Hauptmann des Böblinger Fähnleins taucht in einer Liste der Aufständischen über die Verteilung des "Beutgeldes" ebenso plötzlich auf, wie er danach wieder verschwindet. In welcher Form er sich am Aufstand beteiligte oder ob er an der Schlacht bei Böblingen teilnahm, liegt im Dunkeln. Seine Position als Hauptmann allerdings war nicht ungewöhnlich. Oftmals nahmen diese Stellungen Personen ein, die eine hohe soziale Stellung genossen. Gerlach zählte in Böblingen zu dieser exklusiven, wohlhabenden Elite. Er war zeitweise Mitglied des Stadtrates und des Stadtgerichts. Warum schloss sich Gerlach dem Aufstand an und riskierte damit diese Stellung, seinen politischen Einfluss und sein Vermögen? Zwang mag dabei eine Rolle gespielt haben. Oftmals setzten die Aufständischen Städte und Dörfer mit Gewaltandrohungen unter Druck und zwangen gerade die Elite mit ihren Fähigkeiten in führende Positionen.

Jörg Gerlach und "sein" Böblinger Fähnlein in der "Beutgeldliste" der Aufständischen, Mai 1525. © Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 54, Bü 34, Nr. 3, Bild 116.

Böblinger Einkommensspitze: Jörg Gerlach besitzt laut "Herdstättenliste" des Jahres 1525 und einer Einschätzung der Regierung 800 Gulden zu versteuerndes Vermögen. Angegeben ist die Summe in römischen Zahlen [VIII c [hundert]]. © Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 54 a St. 26 Böblingen, Bild 7.

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Auch, wenn dies für Böblingen nicht erfolgt haben mochte, mag die Überlegung, mit dem Anschluss die eigene Stellung und Position bestmöglich zu erhalten oder sie sogar zu verbessern, bei der Entscheidung Gerlachs zentral gewesen sein. Zwar überrascht seine Beteiligung im Aufstand aufgrund seiner sozialen Stellung zunächst, gerade in ihr ist jedoch der Schlüssel für den Ausgang seiner kurzen Episode als Bauernhauptmann zu vermuten. Kein Hinweis auf eine Anklage oder Konsequenzen sind erhalten. Im Gegenteil: Vielmehr beglaubigte er mit dem Vogt Strafdokumente anderer Aufständischer wie des Ostelsheimers Hans Guldenstern. Seine soziale Stellung blieb somit unangetastet. Eine Rechtfertigung schien in dieser sozialen Schicht besonders effektiv zu sein, um eigene Motive im Aufstand zu verschleiern: Man sei gezwungen worden, schließlich hätte man aufgrund der Lebenssituation keinen Grund gehabt, sich dem "Gemeinen Mann" anzuschließen!

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