Der
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Der Aufstand
in Person!

Barbara Silber

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Barbara Silber Illustration
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Anstifterin!

Der Wohnort der "Anstifterin": Dettingen unterm Schlossberg, aus: Andreas Kiesers Ortsansichten, 1681−1687. © Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 107/7 Bd. 5, Bl. 9, Bild 1.

Barbara Silber aus Dettingen gehört zu den wenigen Frauen im Bauernkrieg, die wir namentlich fassen können. Die Rolle der Frauen im Aufstand liegt für uns größtenteils im Dunkeln. In Strafdokumenten treten Frauen selten als Aufständische auf, wenn doch, werden sie meist mit ihren Ehemännern aufgeführt und gemeinschaftlich für ihre Vergehen bestraft. Das Beispiel der Barbara Silber zeigt, dass Frauen nicht weniger aktiv und vor allem für die Herrschaft nicht weniger gefährlich als ihre männlichen Mitstreiter waren. Eine militärische Beteiligung von Frauen im Aufstand ist nicht bekannt. Von einer Teilnahme an Plünderungen ist auszugehen. Ihre häufigste Protestform stellte das Überbringen und das öffentliche Verbreiten von Botschaften gegen die Regierung dar. Als "Anstifterin" gehörte Barbara Silber zu diesem besonders gefährlichen Personenkreis für die Regierung. Sie äußerte nicht nur Unmut, sondern rief dazu auf, es ihr gleich zu tun. Wer die Botschaften hörte, schritt nicht selten zur Tat. Der "Protest in Wort" reichte von Gerüchten über Lieder bis hin zu Beschimpfungen und Hoffnungen. Besonders gefährlich waren sie an Orten des gesellschaftlichen Lebens und Zusammentreffen wie auf dem Markt, der Badstube oder der Kirche.

Anstifter wurden, wenn sie nicht – wie Barbara Silber – ausgewiesen wurden, der Zugang zu solchen Orten verboten. Manchmal wurden sie nahezu komplett aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Man sah in ihnen die Gefahr von Wiederholungstätern. Die Reformation war für die Herrschaft untrennbar mit Unruhe verbunden. Wo die Neuen Lehre um sich griff, war Ungehorsam gegen die Regierung nicht weit. Auch Barbara Silbers Protest schien von der Reformation geleitet. Unter Strafe stand er in jedweder Form und begann bereits bei einem Gerücht, wenn dieses die Position der Herrschaft schwächte. Die Sanktionierung der Empörer wurde bereits 1514 im sogenannten Empörerartikel festgelegt. Strafbar machten sich auch Mitwisser, die Empörer schützten oder nicht anzeigten. Die Landesordnung, die den Empörerartikel aufgreift, bestimmte, ihre Häuser zur Strafe niederbrennen zu lassen.